Sehr verehrte Damen und Herren, ich soll sprechen heute über Grundrechte-Mehebenensystem
und das fügt sich natürlich in die großen Jubiläen ein, also Grundgesetz 70 Jahre,
Bayerische Verfassung, gut da haben wir den Link also zur Bamberger Verfassung, aber die
Bayerische Verfassung, die immerhin drei Jahre vor dem Grundgesetz verabschiedet wurde.
Und es ist ganz interessant, also diese beiden Verfassungen auch in Wechselbezüglichkeiten
zu untersuchen, insbesondere den Bereich der Grundrechte.
Ich nenne es Grundrechte im Mehr-Ebenen-System, ein typisches Wort aus der einerseits Politikwissenschaft,
der aber mittlerweile auch in der Rechtswissenschaft geläufig ist.
Hier habe ich Ihnen eine Übersicht aufgeschrieben, was ich jetzt so ganz grob mit Ihnen besprechen möchte.
Zunächst einmal die Frage, was ist ein Mehr-Ebenen-System eigentlich?
Und dann werden wir uns die Grundrechte der Bayerischen Verfassung anschauen.
Natürlich nicht alle einzeln, das würde den zeitlichen Rahmen eindeutig sprengen, sondern
ein bisschen über die Konstruktion, über die Motivation, über eigentliche Eigentümlichkeiten
der Grundrechtsregelungen 1946.
Und wir wollen dann kontrastieren mit dem Grundrechtskatalog im Grundgesetz von 1949,
da sind einige doch bemerkenswerte Differenzen zu benennen.
Ich möchte die Sachen dann, die beiden Kataloge, ins Verhältnis zueinandersetzen,
ich möchte Ihnen zeigen, wo sich Berührungspunkte ergeben, Schnittmengen, aber auch Abweichungen.
Und am Schluss werde ich noch ein paar Worte über die prozessuale Durchsetzung verlieren.
Auch hier gibt es ja einen dualen Weg in Bayern und in Karlsruhe und das kann auch prozesstaktisch
durchaus von Wert sein, wenn man sich da so ein bisschen auskennt.
Zunächst also zum Begriff Mehr-Ebenen-System.
Was ist das?
Das ist ein Begriff, der kommt eigentlich zunächst einmal aus der Systemtheorie, das liegt nahe,
oder wie es im englischen Chargon heißt, Multi-Level Governance, kommt aus den 60er, 70er Jahren
des vorigen Jahrhunderts oder Jahrtausends, wie Sie wollen.
Und zunächst einmal waren das bezogen auf technische Systeme, ist aber dann sehr schnell
übernommen worden von den Sozialwissenschaften, insbesondere von den Politikwissenschaften.
Was ist damit gemeint?
Damit ist gemeint der Umstand, dass es also verschiedene Systeme gibt, die in sich eigentlich
geschlossen sind, die aber trotzdem Berührungspunkte hinsichtlich ihrer Inhalte haben und die dann
ein Beziehungsgefüge ausbauen, und zwar horizontal, vertikal, von Entscheidungsstrukturen, von
Normstrukturen und das Entscheidende ist, dass sie nicht klar abgrenzbar sind, sondern
die verflechten sich ineinander.
Man spricht ja hier auch vom Begriff der Politikverflechtung.
Das ist natürlich alles hoch abstrakt.
Was ist damit gemeint?
Wenn Sie also zum Beispiel eine staatliche Hierarchie haben mit Vorgesetzten, mit Nachgeordneten,
oder Sie haben eine Normstruktur im Bundesstaat, etwa die Kompetenzordnung, dann können Sie
relativ deutlich sagen, also Kompetenz, entweder es ist Landeskompetenz oder es ist Bundeskompetenz.
Oder der Vorgesetzte hat also das letzte Wort und der Nachgeordnete muss sich dem also fügen.
Das sind klare Abgrenzungen, abgestufte Grenzungen.
Das ist aber bei Systemen, also bei mehr ebenen Systemen anders.
Hier ist es so, dass hier zwei Systeme nebeneinander stehen und die sind zwar pro forma zunächst
einmal getrennt, aber es ergeben sich eben viele Verflechtungen.
Prototypen sind föderalistische Systeme, wie man sie in Deutschland haben, in den USA,
in Österreich, auch in der Schweiz ziemlich stark mit den Kantonen auf der quasi Landesebene.
Da ist es eben so, dass bestimmte Politikfelder, gerade in den USA ist es ganz besonders deutlich,
die sind sowohl auf Landesebene als auch auf der Bundesebene, zwar getrennt, aber doch
nicht völlig isoliert voneinander.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:12:16 Min
Aufnahmedatum
2019-06-06
Hochgeladen am
2019-07-05 13:41:01
Sprache
de-DE
Der Vortrag widmet sich dem Nebeneinander, der Konkurrenz und der Divergenz der Grundrechtsräume auf bundes- und länderstaatlicher Ebene unter Einbeziehung der prozessualen Wege.